Richtlinie zur Erstellung eines Antrages auf Gewährung von Fördermitteln

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

1. Antragsteller
  •   Einzelperson, Rechtsperson
  •   Anschrift, Telefon, Fax, E-mail
  •   Ausbildung, Beruf
  •   derzeitige Tätigkeit
  •   Qualifikation zur Durchführung des Projektes


2. Projekttitel
  •   Bezug auf die Ziele der Stiftung, und zwar konkret
      auf das 5-Punkte-Programm, mit maximal
      zwei Untertiteln


3. Projektbeschreibung
  •   Anlass des Projektes / Projektidee
  •   Zielsetzung, Zielgruppe
  •   Sollkonzeption (Was soll gemacht werden?)
  •   Durchführung des Projektes und methodisches Vorgehen
      (Wie sollen die geplanten Aktivitäten umgesetzt werden?),
      kurz, prägnant, inhaltlich gegliedert
  •   gemeinnütziger, zukunftsweisender,
      nachhaltiger Aspekt
  4. Zeitplan
  •   Dauer des Projektes, Beginn- und Endtermine
  •   Termine einzelner Phasen im Projektablauf


5. Dokumentation
  •   Fortschrittsberichte (1-3 S.)
  •   Abschlussbericht (Inhalte und Form der Darstellung)
  •   Sonstiges


6. Kosten
  •   Gesamtkosten mit Einzelkalkulation
  •   Eigenbeteiligung
  •   Fremdbeteiligung
  •   beantragte Fördermittel


7. Zahlungsplan
  •   bezogen auf Start-, Zwischen- und Endtermine
  •   Bankverbindung des Antragstellers
      (Name und Ort der Bank, IBAN und BIC)
     

Der Antragsteller geht die Verpflichtung ein, Publikationen und Dokumentationen mit dem Hinweis auf Förderung durch die Stiftung zu versehen und rechtlich zu erwirken. Die Stiftung erwirbt mit Projektförderung die Verlagsrechte zur Publikation des Projektes im Rahmen der „Edition Erneuerung geistiger Werte“.

Druckversion der Förderrichtlinie im PDF-Format